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Versorgung richtig absichern

Das müssen Sie beachten:

  • Die geplante Versorgung muss regelmäßig auf Ihren "Sinn und Zweck" hin überprüft werden (passt sie noch zum Bedarf, ist sie angemessen?)
  • Die Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und nahestehende Personen (z. B. Ehepartner) muss regelmäßig hinsichtlich der Vorgaben der Finanzverwaltung überprüft werden.
  • Der Umfang der Pensionsverpflichtungen muss regelmäßig mit dem bisherigen Stand der Absicherung und den künftigen Möglichkeiten der Absicherung verglichen werden.

Eine Unterdeckung wird häufig erst spät, und zwar angesichts von Nachfolge, Verkauf, bilanzieller Auslagerung oder Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung erkannt. Spät (oft zu spät) wird geprüft, welche Versorgungsleistungen eigentlich zu erfüllen sind und welche Möglichkeiten der Absicherung vorhanden sind.

Oftmals wurde darauf vertraut, dass allein die Rückdeckungsversicherung ausreicht, um zum Altersrentenbeginn die geplante Versorgung zu finanzieren, und zwar lebenslang. Wenn die Rückdeckungsversicherung aber nach einem Kapital-Lebenstarif abgeschlossen war, wurde die Invalidität meistens gut abgesichert, nicht aber lebenslange Alters- und Hinterbliebenenrenten. Zum Altersrentenbeginn wird eine Ablaufleistung in einem Kapitalbetrag an das Unternehmen ausgezahlt und das Unternehmen erfüllt dann die Versorgungsverpflichtungen gegenüber dem Versorgungsberechtigten. Wenn dieser Kapitalbetrag aber nicht ausreicht, um beim Lebensversicherer eine Versicherung nach einem Leibrentenversicherungstarif mit lebenslangen Alters- und Hinterbliebenenleistungen zu kaufen, müssen – falls vorhanden – weitere Mittel eingesetzt werden, um so viel Versorgung wie möglich abzusichern.

Warum reicht die Ablaufleistung aus der Kapital-Rückdeckungsversicherung nicht aus? Wurde die Ablaufleistung auf den sogen. "Heubeck-Barwert" abgestellt, kommt ein Betrag heraus, der in etwa das 12-fache der jährlichen Versorgung (Altersrente für Mann 65, 60 % Witwenrente) beträgt. Der Versicherer braucht jedoch etwas das 23-fache. Dass der Preis des Versicherers gerechtfertigt ist, können Sie anhand der folgenden  Modellrechnung* nachvollziehen:

*) Da eine lebenslange Leistung nicht exakt kalkuliert werden kann, sind für eine Modellrechnung bestimmte Lebenserwartungen anzunehmen, am besten angelehnt an die Sterbetafeln der Lebensversicherer. Außerdem sind Annahmen für die jährliche Rentensteigerung und für eine durchschnittliche Verzinsung des eingesetzten Kapitalbetrages zu treffen, wobei von einer konservativen Geldanlage auszugehen ist, denn Altersversorgung und Spekulation vertragen sich nun mal nicht.

Rentenbeginn

01.01.2009

Mann geb. 1944,

in 2009 also

65 Jahre alt

Ehefrau

in 2009

60 Jahre alt

Angenommene Erlebensalter

für den Mann:

88 Jahre


für die Ehefrau:

92 Jahre

monatliche Altersrente zum Rentenbeginn:

3.500 EUR (jährliche Rente also 42.000)

Witwenrente:

60 % der zuletzt gezahlten Altersrente

Die Altersrente und die Hinterbliebenenrente sollen jährlich um 2 % steigen*

Kapitalverzinsung: 3 % p. a.

*) 2 % für die Vergleichbarkeit mit einem Rentenversicherungstarif eines führenden Lebensversicherers, bei dem laufende Rentenleistungen aufgrund des derzeitigen Überschusssatzes jährlich um 2 % der Vorjahresrente gesteigert werden.



Kalender- jahr

Rentenbezugs- jahr

Er

Alters- rente

Sie

Witwen- rente

Jahre seit Beginn

Barwert

2009

1

65

42.000

60

 

0

42.000

2010

2

66

42.840

61

 

1

41.592

2011

3

67

43.697

62

 

2

41.188

2012

4

68

44.571

63

 

3

40.789

2013

5

69

45.462

64

 

4

40.393

2014

6

70

46.371

65

 

5

40.000

2015

7

71

47.299

66

 

6

39.612

2016

8

72

48.245

67

 

7

39.227

2017

9

73

49.210

68

 

8

38.847

2018

10

74

50.194

69

 

9

38.469

2019

11

75

51.198

70

 

10

38.096

2020

12

76

52.222

71

 

11

37.726

2021

13

77

53.266

72

 

12

37.360

2022

14

78

54.331

73

 

13

36.997

2023

15

79

55.418

74

 

14

36.638

2024

16

80

56.526

75

 

15

36.282

2025

17

81

57.657

76

 

16

35.930

2026

18

82

58.810

77

 

17

35.581

2027

19

83

59.986

78

 

18

35.236

2028

20

84

61.186

79

 

19

34.894

2029

21

85

62.410

80

 

20

34.555

2030

22

86

63.658

81

 

21

34.219

2031

23

87

64.931

82

 

22

33.887

2032

24

88

66.230

83

 

23

33.558

2033

25

 

 

84

39.738

24

19.548

2034

26

 

 

85

40.533

25

19.359

2035

27

 

 

86

41.343

26

19.171

2036

28

 

 

87

42.170

27

18.985

2037

29

 

 

88

43.014

28

18.800

2038

30

 

 

89

43.874

29

18.618

2039

31

 

 

90

44.751

30

18.437

2040

32

 

 

91

45.646

31

18.258

2041

33

 

 

92

46.559

32

18.081

 

 

 

1.277.718

 

387.628

 

1.072.332

Auswertung:

Insgesamt müssen an Alters- und Witwenrenten somit ca. 1.665.000 EUR gezahlt werden. Zum Rentenbeginn wird ein Kapitalbetrag (Barwert) in Höhe von ca. 1.072.000 EUR benötigt.

Zum Vergleich:

Der Einmalbeitrag für unsere Beispiel-Versorgung für eine Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer beläuft sich auf ca. 975.000 EUR!

Schlussfolgerungen

Für die Rückdeckung einer Rentenzusage (Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenenrente) ist ein Leibrententarif erste Wahl, schon weil dieser speziell für lebenslange Leistungen kalkuliert wurde. Wir empfehlen unseren Kunden - auch aufgrund unserer täglichen Erfahrungen mit Unterdeckungen, Insolvenzverfahren und der Verzichtsproblematik - die Rückdeckung nach Versicherungstarifen regelmäßig als erste Wahl, auch wenn mancher Berater (auch Steuerberater) von „langweiligen“ und „renditeschwachen“ Rückdeckungsversicherungen nicht viel hält.

Es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, um sich einen Kapitalstock aufzubauen, der zum Altersrentenbeginn zur Finanzierung der lebenslangen Versorgung  ausreicht, zum Beispiel eine ausreichend dimensionierte und ständig kontrollierte Kapital-Rückdeckung oder eine Fondsanlage. Nicht zu vergessen ist dabei die ausreichende Absicherung der Risiken Berufsunfähigkeit (Invalidität) und Tod. Bei der Fondsanlage sollten Sie beachten, dass u. U. zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmter Betrag verfügbar sein muss. Bei der Finanzmarktkrise in 2008 bekamen einige unserer Kunden, die zuvor auf Anraten anderer Berater in der Hoffnung auf gute Rendite große Beträge in Fonds investiert, ernsthafte Probleme. Einer unserer Kunden benötigte für die komplette Absicherung seiner Versorgung mit einer Liquidations-Direktversicherung einen Betrag von 430.000 EUR. Aus dem Fonds konnte dann aber nur ein Betrag von 350.000 EUR ausgezahlt werden. Zum Glück schloss sich die Finanzverwaltung der Argumentation dahingehend an, dass der nun erforderliche Verzicht nicht werthaltig ist. Sonst hätte unser Kunde als Gesellschafter-Geschäftsführer einen lohnzuversteuernden Zufluss von 80.000 EUR gehabt.

Ist noch ein großer Zeitraum bis zum Altersrentenbeginn, kann nur in etwa berechnet werden, wie hoch der Kapitalbetrag zum Altersrentenbeginn sein muss, um dann eine sofort beginnende Leibrentenversicherung zu kaufen, da sich die Lebenserwartung eher erhöhen und damit der Preis für die Absicherung steigen wird.

Je mehr Zeit noch bis zum Altersrentenbeginn ist, desto größer sind natürlich auch die Möglichkeiten, die Versorgung und die Absicherung (Rückdeckung) dieser Versorgung zu optimieren.

Wendet sich ein Kunde erst angesichts eines aktuellen Problems an uns (Nachfolge, Verkauf, bilanzielle Auslagerung, Liquidation), verbleibt oft nur die Suche nach der Lösung, die im konkreten Fall das Beste aus der Situation macht.

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