Das bieten wir:
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Neueinrichtung von Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
- Beratung bei der Wahl des geeigneten Durchführungsweges (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse)
- Erarbeitung von individuell abgestimmten Finanzierungskonzepten
- Erstellung der vertraglichen Unterlagen (Versorgungszusagen / Gesellschafterbeschluss)
- Laufende Betreuung und Pflege
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Unterstützung bei bestehenden Pensionszusagen
- Analyse der bestehenden Pensionszusagen
- Inhaltliche Gestaltung
- Steuerliche Voraussetzungen
- Neufassung von bestehenden Pensionszusagen
- Berechnung von Finanzierungslücken bei bestehenden Rückdeckungsversicherungen bzw. anderen Finanzierungen sowie Erarbeitung eines Nachfinanzierungskonzeptes
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Hilfe bei der bilanziellen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
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Unterstützung bei Nachfolge, Verkauf, Liquidation, Insolvenz
- Rückdeckungen für „Rentner-Gesellschaften“
- Liquidations-Direktversicherung im Liquidationsverfahren und im Insolvenzverfahren
- Hilfe bei der optimalen Verwertung von ablaufenden Kapitalversicherungen
- Seminare und Informationsveranstaltungen
Gutachten für Pensionszusagen
Unter Zeitbombe Pensionszusage finden Sie u. a. den Hinweis auf das Risiko, dass Pensionszusagen nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen und dass veraltete oder fehlende oder unklare Regelungen Sie teuer zu stehen kommen können.
Wir kooperieren eng mit Experten, deren täglich Brot es ist, Pensionszusagen auf Vordermann zu bringen.
Diese Spezialisten prüfen Ihre Pensionszusage auf Fehler und geben Empfehlungen für die betriebsprüferfeste Gestaltung.
Falls es im Rahmen unserer Zusammenarbeit auch zum Abschluss von Vorsorgeverträgen kommt, sind wir gerne bereit, Ihnen einen Teil des für das Gutachten anfallenden Honorars zu erlassen.
Wie hoch das Honorar ist, hängt natürlich vom Aufwand im Einzelfall ab.
Langjährige Erfahrung und unsere hoch spezialisierten Partner auf dem Gebiet der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ermöglichen es, dass wir im Zusammenspiel mit Ihrem Steuerberater, die für Sie optimale Beratung liefern Können.
So kann es ablaufen:
Über das Kontaktformular schildern Sie uns das Problem. Wenn Sie es wünschen, rufen wir Sie an. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erarbeiten wir die optimale Lösung.
Dienstleistungsvergütung
Die erste telefonische Beratung, die Sie oder Ihr Steuerberater erhalten, ist für Sie völlig unverbindlich und somit auch honorarfrei. Ebenfalls honorarfrei ist eine erste Sichtung und kurze Beurteilung Ihrer uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Alle weiteren Dienstleistungen sind honorarpflichtig.
Die Höhe des Honorars werden wir vorab mit Ihnen klären und Ihnen hierzu einen Beratungsauftrag überlassen, dem Sie detailliert aufgelistet unsere Dienstleistungen und das anfallende Honorar entnehmen können.
Sofern Sie unsere honorarpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, bitten wir den gegenzeichneten Beratungsauftrag an uns zurück zu senden.
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