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TEL 08 41 / 97 47 9 33 MO - FR 8:00 - 18:00 Uhr |
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FAX 08 41 / 97 47 9 66 |
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post@pensionszusagen.info |
Dienstag, den 20.09.2011
Nachdem die Abteilungsleiter Körperschaftssteuer Ende Mai getagt und wohl auch hinsichtlich den Auswirkungen des Verzichtes auf den "Future-Service" zu einem Ergebnis gekommen sind, gibt es nunmehr erste Reaktion von den einzelnen Finanzbehörden.
Donnerstag, den 10.02.2011
Über einen langen Zeitraum erfreute sich die Pensionszusage als betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter - Geschäftsführer großer Beliebtheit.
Unsere Dienstleistungen:
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Neueinrichtung von Versorgungszusagen an Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter |
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Beratung bei der Wahl des geeigneten Durchführungsweges (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse) |
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Überprüfung der steuerlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Zusage |
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Erarbeitung von individuell abgestimmten Finanzierungskonzepten |
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Erstellung der vertraglichen Unterlagen (Versorgungszusagen / Gesellschafterbeschluss) |
| • | Laufende Betreuung und Pflege |
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Unterstützung bei bestehenden Pensionszusagen |
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Quick – Check zur Pensionszusage (ohne Handlungsempfehlungen) |
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Basis – Check zur Pensionszusage Analyse der bestehenden Pensionszusagen auf Anpassungsbedarf (inkl. Handlungsempfehlungen und Finanzierungscheck) |
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Inhaltliche Gestaltung |
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Voll – Check zur Pensionszusage Analyse der bestehenden Pensionszusagen auf Anpassungsbedarf (inkl. Handlungsempfehlungen und Finanzierungscheck) |
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| o | Inhaltliche Gestaltung | |
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Steuerliche Voraussetzungen (Erdienbarkeit, Probezeit, Angemessenheit (75% Grenze)) |
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Formulierung des Nachtrages bzw. der Neufassung der Zusage (einschl. Gesellschafterbeschluss) |
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Berechnung von Finanzierungslücken bei bestehenden Rückdeckungsversicherungen bzw. anderen Finanzierungen, sowie Erarbeitung eines Nachfinanzierungskonzeptes |
| • | Dienstleistungen zum Versorgungsausgleich (Ermittlung des Ehezeitanteils, Ausgleichsvorschlag) / korrespondierender Kapitalwert, Ausgleichvorschlag |
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Hilfe bei der bilanziellen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen |
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Unterstützungskasse |
| • | Pensionsfonds |
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Unterstützung bei Nachfolge, Verkauf, Liquidation und Insolvenz |
| • | Liquidations-Direktversicherung im Liquidationsverfahren und im Insolvenzverfahren |
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Hilfe bei der optimalen Verwertung von ablaufenden Kapitalversicherungen |
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Erstellung von Bilanzgutachten (§ 6a EStG, BilMoG, internationale Gutachten, Jubiläumszahlungen, Altersteilzeitverpflichtungen |
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Stellungnahmen zu speziellen Themen der betrieblichen Altersvorsorge |
| • | Seminare und Workshops |
Dienstleistungsvergütung (Leistungen und Honorare):
Die erste telefonische Beratung, die Sie oder Ihr Steuerberater erhalten, ist für Sie völlig unverbindlich und somit auch honorarfrei. Alle weiteren Dienstleistungen sind honorarpflichtig.
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Quick – Check - EUR 190,00 Ziel: Aufzeigen der Punkte, bei denen Handlungsbedarf besteht. Keine Handlungsempfehlungen. Das Honorar gilt für eine Pensionszusage. Erfassungsbogen |
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Basis – Check – EUR 500,00 Analyse zur inhaltlichen Gestaltung der bestehenden Pensionszusagen auf Anpassungsbedarf mit Handlungsempfehlung incl. Finanzierungscheck. Das Honorar gilt für eine Pensionszusage. Erfassungsbogen |
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Voll- Check – EUR 700,00 Analyse zur inhaltlichen Gestaltung der bestehenden Pensionszusage auf Anpassungsbedarf mit Handlungsempfehlungen, Überprüfung der steuerlichen Voraussetzungen (Erdienbarkeit, Angemessenheit (hier 75%-Grenze), Ernsthaftigkeit, Probezeit), Finanzierungscheck. Das Honorar gilt für eine Pensionszusage. Erfassungsbogen |
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Formulierung des Nachtrages bzw. der Neufassung der Zusage nach Aufwand - Stundensatz EUR 180,00. |
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Erstellen einer Neuzusage – nach Aufwand - Stundensatz EUR 180,00. |
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Versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG für alle Zusagetypen jeweils EUR 200,00. Das Honorar gilt für bis zu zwei Personen. Für jede weitere zusätzliche Person wird ein Honorar in Höhe von zusätzlich EUR 30,00 fällig (gilt bis zu 20 Personen – größere Bestände bitte im Vorfeld abklären). |
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Versicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG für alle Zusagetypen jeweils EUR 200,00. Das Honorar gilt für bis zu zwei Personen. Für jede weitere zusätzliche Person wird ein Honorar in Höhe von zusätzlich EUR 30,00 fällig (gilt bis zu 20 Personen – größere Bestände bitte im Vorfeld abklären). |
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Versicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG zusätzlich zu § 6a EStG (bedeutet: wird für einen gesamten Personenbestand das Gutachten nach § 6a EStG als auch nach BilMOG über GPZ GmbH erstellt, so gilt ein ermäßigter Honorarsatz für das BilMoG Gutachten. Das Honorar beträgt dann für bis zu zwei Personen EUR 100,00. Für jede weitere zusätzliche Person wird ein Honorar in Höhe von zusätzlich EUR 15,00 fällig (gilt bis zu 20 Personen – größere Bestände bitte im Vorfeld abklären). Weichen die Personenbestände (nach § 6a EStG und BilMoG) voneinander ab, so gilt der ermäßigte Honorarsatz nur für den Teil der identischen Personenbestände. Für den Rest des Bestandes wird der volle Honorarsatz angesetzt. |
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Versicherungsmathematische Gutachten nach internationalen Bewertungsvorgaben, Jubiläumsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen – jeweils EUR 360,00. Das Honorar gilt für bis zu zwei Personen. Für jede weitere Person wird ein Honorar in Höhe von zusätzlich EUR 30,00 fällig (gilt für bis zu 20 Personen – größere Bestände bitte im Vorfeld abklären). |
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Berechnungen zum Versorgungsausgleich – Ehezeitanteil, Ausgleichwert, korrespondierender Kapitalwert, Ausgleichsvorschlag - EUR 270,00. |
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Gutachterliche Stellungnahme zu speziellen Themen der Betrieblichen Altersvorsorge - nach Aufwand – Stundensatz EUR 180,00. |
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Einrichtung oder Neuordnung eines kollektiven Versorgungswerkes nach Aufwand – Stundensatz EUR 180,00. |
| • | Stundensatz EUR 180,00. |
Alle Honorarangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beratungsleistungen und zusätzliche Dienstleistungen, die über die hier aufgezeigten Leistungen hinausgehen, sind im Vorfeld mit der GPZ GmbH abzuklären.
Bei Auftragserteilung werden wir Ihnen immer einen Beratungsauftrag überlassen, dem Sie detailliert aufgelistet unsere Dienstleistungen und das anfallende Honorar entnehmen können. Sofern Sie unsere honorarpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den gegengezeichneten Beratungsauftrag dann an uns zurück zu senden.
So kann es ablaufen:
Über das Kontaktformular, per Fax, per Telefon oder im Live Chat nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns das Problem bzw. die Dienstleistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Sofern es um eine inhaltliche Kurzanalyse Ihrer Pensionszusage handelt, können Sie die dafür von uns benötigten Unterlagen auf unserer Startseite unter der Rubrik Anfrage entnehmen. Ausgefüllt können Sie uns dieses Formular und die Unterlagen hierzu zur Verfügung stellen.
Im Vorfeld werden wir Ihnen in jedem Fall einen Beratungsauftrag zur Verfügung stellen. Hier werden die Leistungen aufgeführt, die Sie von uns erhalten und das Honorar das fällig wird. Nach Unterzeichnung werden wir uns Ihrem Problem annehmen und für Sie tätig werden.
| Anhang | Größe |
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| Unsere_Dienstleistungen_26032011.pdf | 19 KB |