|
|
TEL 08 41 / 97 47 9 33 MO - FR 8:00 - 18:00 Uhr |
|
|
FAX 08 41 / 97 47 9 66 |
|
|
post@pensionszusagen.info |
Dienstag, den 20.09.2011
Nachdem die Abteilungsleiter Körperschaftssteuer Ende Mai getagt und wohl auch hinsichtlich den Auswirkungen des Verzichtes auf den "Future-Service" zu einem Ergebnis gekommen sind, gibt es nunmehr erste Reaktion von den einzelnen Finanzbehörden.
Donnerstag, den 10.02.2011
Über einen langen Zeitraum erfreute sich die Pensionszusage als betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter - Geschäftsführer großer Beliebtheit.
1. Begrifflichkeit und Funktionsweise
2. Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung
3. Zusageformen/Gesatltungsformen
1. Begrifflichkeit
Die gesetzliche Grundlage der Direktzusage findet sich in § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Werden einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt, handelt es sich um betriebliche Alterversorgung.
Verpflichtet sich der Arbeitgeber hierbei, die zugesagten Versorgungsleistungen unmittelbar selbst – ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers – zu erbringen, handelt es sich um eine Direktzusage (Pensionszusage).
Im Gegensatz zu allen anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist das zusagende Unternehmen somit selbst Träger der Versorgung.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die rechtlichen Beziehungen bei einer Direktzusage

Eine wesentliche Eigenschaft der Direktzusage (Pensionszusage) ist, dass das Unternehmen frei ist in der Vermögensanlage. Die Vermögensanlage, die zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen getätigt wird, kann sowohl intern als auch extern erfolgen. Sie unterliegt keinen Restriktionen der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht.
In aller Regel werden die biometrischen Risiken einer Pensionszusage (Invalidität, Tod und Langlebigkeit) durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ganz oder teilweise abgedeckt.
2. Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung
Eine Rückdeckungsversicherung, die zur Absicherung einer Pensionszusage abgeschlossen wird, ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Hierbei ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer ist hinsichtlich der Leistungen bezugsberechtigt.
Aus diesem Grund handelt es sich von daher auch nicht um eine Direktversicherung. Der Charakter der Direktzusage (Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung und erbringt auch die Leistungen) bleibt damit erhalten.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die rechtlichen Beziehungen bei einer Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung

Bei einer Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung ist zu beachten, dass es im Grunde genommen zwei getrennte Rechtsverhältnisse gibt.
1. Rechtsverhältnis:
Arbeitgeber – Arbeitnehmer
Ausschließlich aus diesem Rechtsverhältnis kann der Arbeitnehmer (Versorgungsberechtigter) eine Leistung beanspruchen
2. Rechtsverhältnis:
Arbeitgeber – Versicherer
Der Versicherer erbringt bei Eintritt eines Versorgungsfalles ausschließlich Zahlungen an das zusagende Unternehmen (Arbeitgeber).
3. Zusageformen und Gestaltungsformen
Eine Direktzusage (Pensionszusage) kann zum Einen als Leistungszusage erteilt werden oder als beitragsorientierte Leistungszusage.
a) Leistungszusage
Bei der „klassischen“ Leistungszusage sagt der Arbeitgeber dem Versorgungsberechtigten eine feste Leistung zu.
Beispiel einer Leistungszusage (Auszug)
1. Versorgungsleistungen
Die Leistungen umfassen:
Monatliche Altersrente in Höhe von € 1.000,00.
Altersrente
Die Altersrente erhalten Sie, wenn Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus den Diensten der Gesellschaft ausscheiden. Voraussetzung ist weiter, dass Sie in den Ruhestand treten.
b) Beitragsorientierte Leistungszusage
Die beitragsorientierte Leistungszusage besteht in dem Versprechen des Arbeitgebers einen bestimmten Beitrag für die Pensionszusage aufzuwenden. Die Beiträge (Aufwand) den der Arbeitgeber tätigt können z.B. für eine Rückdeckungsversicherung verwendet werden. Die Leistungen, die der Arbeitgeber dann aufgrund der erteilten Pensionszusage erbringen muss entsprechen den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung.
Da das Versprechen nicht auf eine Leistung sondern einen Beitrag bezogen ist, liegt der Vorteil dieser Zusageform in der besseren Kalkulierbarkeit des Aufwandes.
Beispiel einer beitragsorientierten Pensionszusage (Auszug)
1. Versorgungsaufwand
Die Firma Mustermann GmbH (nachfolgend kurz Gesellschaft genannt) wendet für die in dieser Versorgungszusage zugesagten Leistungen einen jährlichen Betrag in Höhe von € 36.000,00 auf. Der genannte Beitrag wird in eine Rückdeckungsversicherung bei der Sommerwiese Lebensversicherung a.G. (Tarif Sommer 10) eingezahlt.
2. Versorgungsleistungen
Der Versorgungsberechtigte erhält ab dem 1.12.2022 ( feste Altersgrenze ) eine monatliche Altersrente in Höhe von € 2.450,00 (garantierte Leistung). Voraussetzung hierfür ist, dass der Versorgungsberechtigte aus dem Unternehmen ausscheidet.
Die Versorgungsleistung erhöht sich während der Anwartschaftszeit durch die anfallenden Überschüsse aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung (Versicherung Nr.________)
Altersrente
Die Altersrente erhalten Sie, wenn Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus den Diensten der Gesellschaft ausscheiden. Voraussetzung ist weiter, dass Sie in den Ruhestand treten.
Die Pensionszusagen (Leistungszusage und Beitragsorientierte Leistungszusage) selbst können in Form von Renten- oder Kapitalzusagen ausgestaltet werden. Auch Mischformen sind möglich.
Es gibt dann des Weiteren die Möglichkeit die Zusagen dynamisch (z.B. Abhängigkeit vom Gehalt) oder auch als Festbetragszusage (z.B. fester Betrag wie obiges Beispiel) zu gestalten.
Es wird keinen Königsweg für die Gestaltung einer Pensionszusage geben. Insgesamt hängt auch die Gestaltung einer Pensionszusage immer vom konkreten Einzelfall ab.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Pensionszusage.pdf | 133.26 KB |