Neueinrichtung einer Versorgung
Trotz der Risiken, die eine Pensionszusage (mit Pensionsrückstellungen in der Bilanz) mit sich bringt, ist diese Form insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer bzw. Vorstände, aber auch für ?normale? Mitarbeiter eine sehr gute Möglichkeit, eine Versorgung über die Firma aufzubauen.
Wenn nicht bestimmte Gründe dagegen sprechen (Kreditrating nach BASEL II, internationale Rechnungslegung) kann über eine Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) flexibel und auch ausreichend dimensioniert für das Alter, für Invalidität und Hinterbliebenenabsicherung vorgesorgt werden. Die unter Zeitbombe Pensionszusage genannten Probleme können bei einer ordentlichen Beratung entsprechend berücksichtigt werden, so dass es erst gar keine Zeitbombe gibt.
Eine weitere gute Möglichkeit, insbesondere für größeren Versorgungsbedarf, ist die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Mitunter wird die Unterstützungskasse in einer anderen Ausprägung, und zwar der pauschal dotierten bzw. polsterfinanzierten Variante, angeboten. Wir haben Kunden betreut, die mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse am Ende nicht glücklich waren, weil das Problem der Unterdeckung irgendwann doch ?zuschlägt? (mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen und dem Insolvenzrisiko).
Zu überlegen ist immer, ob im Vordergrund steht, eine Quelle für Beleihungen zu haben oder eine sichere Versorgung aufzubauen.
Eine Direktversicherung dient u. E. vorrangig für eine gewisse Grundabsicherung, schon wegen der steuerlich beschränkten Beitragszahlung (analog ist es bei der Pensionskasse).
Möglicherweise ist eine Kombination verschiedener Möglichkeiten, beispielsweise
- Direktversicherung/Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
- betriebliche und private Absicherung
für Ihren Bedarf bzw. für die gegenwärtigen und künftigen Möglichkeiten des Unternehmens die beste Lösung.
Einen Königsweg, der für alle Situationen passt, gibt es nicht!
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