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Liquidation

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Wenn Sie keinen Nachfolger bzw. Käufer gefunden (oder gar nicht erst gesucht) haben oder diese Frage ein größeres Problem darstellt, so stehen Sie vor der Frage, was Sie mit der Firma und mit Ihrer Pensionszusage bzw. den Versorgungsverpflichtungen gegenüber Ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern machen.
 

Dabei sind folgende Fragen zu klären:

Wie wichtig sind die aus der Pensionszusage zu erfüllenden Versorgungsleistungen für die eigene Alters- und Hinterbliebenenversorgung?
 
Ist die Zahlung lebenslanger Versorgungsleistungen tatsächlich abgesichert?
 
Insolvenzrisiko und Verzichtsproblematik prüfen
 
Sind die bestehenden Versorgungsverträge insolvenzgesichert?
 
Sollen die Pensionsverpflichtungen weiter bilanziert werden?
  o falls ja: verpfändete Rückdeckungsversicherung, am besten mit voller Absicherung der Versorgungsverpflichtungen
  o falls nein: Übertragung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse

 

Ist es nicht besser, angesichts folgender Belastungen und Risiken die Firma zu liquidieren und zu löschen?

Insolvenzrisiko wegen der Versorgungsverpflichtungen
Kosten für Bilanz und Rentenverwaltung, andere laufende Kosten
weitere Betriebsprüfungen
Kopf nicht frei, um Ruhestand zu genießen

 

Liquidation unklar oder später

Mit Klärung der oben aufgeführten Fragen finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, wie wir die Absicherung Ihrer Versorgung am besten für folgende Konstellationen gestalten:

Es wird doch noch ein Nachfolger/Käufer gefunden, der jedoch die Pensionsverpflichtungen vollständig ausgelagert haben möchte (auch aus der Bilanz).
 
Es wird doch noch ein Nachfolger/Käufer gefunden, der die Pensionsverpflichtungen in der Bilanz akzeptiert, die Versorgungsverpflichtungen aber vollständig abgesichert haben will.
 
Die GmbH soll vorerst bestehen bleiben
  o mit zu bilanzierenden Pensionsverpflichtungen
  o mit aus der Bilanz ausgelagerten Versorgungsverpflichtungen
 
Die Rentner-GmbH wird später liquidiert und gelöscht.

 

Liquidation und Löschung der Firma

Die Löschung der Firma ist erst möglich, wenn die Pensionsverpflichtungen geregelt sind.

Das kann durch Abfindung, Verzicht, aber auch durch Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung geschehen.

Mit dem Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung und einer Übernahmevereinbarung übernimmt ein Lebensversicherer die (finanzierbaren) Pensionsverpflichtungen Schuld befreiend. Danach muss die Firma die Pensionsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und kann gelöscht werden.

 

Achtung: Abfindung und Verzicht bei Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht umsetzbar!

 

Eine Liquidations-Direktversicherung bietet folgende Vorteile:

Firma kann gelöscht werden
 
steuerlich begünstigt (§ 3 Nr. 65 EStG)
 
jährlich steigende, insolvenzfeste Versorgung gesichert
 
Aufwand für die Übernahme ist Betriebsausgabe (Versicherungsbeiträge, weitere Kosten)
 
Unternehmer kann seinen Ruhestand genießen