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Dienstag, den 20.09.2011
Nachdem die Abteilungsleiter Körperschaftssteuer Ende Mai getagt und wohl auch hinsichtlich den Auswirkungen des Verzichtes auf den "Future-Service" zu einem Ergebnis gekommen sind, gibt es nunmehr erste Reaktion von den einzelnen Finanzbehörden.
Donnerstag, den 10.02.2011
Über einen langen Zeitraum erfreute sich die Pensionszusage als betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter - Geschäftsführer großer Beliebtheit.
Um in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen bilden zu können, ist es erforderlich, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt wird. Dies gilt für Pensionszusagen an
| • | Fremdarbeitnehmer, |
| • | beherrschende Gesellschafter–Geschäftsführer und |
| • | nicht beherrschende Gesellschafter–Geschäftsführer |
Eine in der Steuerbilanz für eine nicht schriftlich erteilte Pensionszusage gebildete Pensionsrückstellung ist in der ersten noch offenen Bilanz Gewinn erhöhend aufzulösen.
Darüber hinaus ist es gemäß den Vorgaben des § 6a Abs.1 Nr.3 EStG erforderlich, dass die Pensionszusage eindeutige Angaben hinsichtlich Art, Form, Voraussetzung und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthält. Auch diese Bestimmung gilt für
| • | Fremdarbeitnehmer, |
| • | beherrschende Gesellschafter–Geschäftsführer und |
| • | nicht beherrschende Gesellschafter–Geschäftsführer |
So ist z. B. bei einer gehaltsabhängigen Pensionszusage klar zu definieren, welche Bezüge im Sinne der Pensionszusage als „pensionsfähige Bezüge“ anzusetzen sind (12-faches Gehalt oder 13-faches Gehalt?).
Da der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes unterliegt, und somit die dort festgelegten Mindestregelungen nicht gelten, ist die Ausgestaltung der Pensionszusage bei diesem Personenkreis mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. Eine Pensionszusage für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sollte/muss von daher folgende weiterführende Regelungen enthalten:
| • | Vorzeitiges Ausscheiden (Unverfallbarkeit) |
| • | Flexible Altersgrenze |
| • | Anpassung laufender Leistungen |
| • | Kapitalwahlrecht |
§ 6a EStG und R 6a EStR 2005 i.d.F. der EStÄR 2008
BMF Schreiben vom 28.08.2001 – IV A6 – S 2176 – 27/01
Keil/Prost, Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter–Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, C.F. Müller Verlag (Recht in der Praxis), Heidelberg 2010.