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Prüfung - Steuerrecht

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Steuerrechtliche Beurteilung der Pensionszusage

Übersicht

Bei der steuerlichen Beurteilung von Pensionszusagen ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen:
 
  o 1. Stufe: Voraussetzungen des § 6a EStG (Handelsrecht § 249 HGBSteuerrecht § 6a EStG)
 
  o 2. Stufe: Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

 
Ergibt die Prüfung auf der ersten Stufe, dass die Voraussetzungen des § 6a EStG erfüllt wurden, darf in der Steuerbilanz für die Pensionsverpflichtung eine Pensionsrückstellung gebildet werden. Diese wirkt sich dann erfolgswirksam in der Steuerbilanz aus.
 
Im Anschluss ist dann auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund einer durch das Gesellschaftsverhältnis begründeten Vereinbarung erfolgt ist. Sofern dies der Fall ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
 
Hinweis: Die Prüfung auf der 1. Stufe (Voraussetzungen des § 6a EStG) gilt für alle Pensionsverpflichtungen. Die anschließende Prüfung auf der 2. Stufe beschränkt sich auf den Personenkreis der beteiligten Geschäftsführer und der nahe stehenden Personen.



Auswirkungen

Bei einem Verstoß auf der 1. Stufe (Voraussetzungen des § 6a EStG) ergeben sich folgende Auswirkungen:

Gesellschaft
 
  o Korrektur der Pensionsrückstellungen innerhalb der Bilanz
 
    Letzte noch offene Schlussbilanz

 
Versorgungsberechtigter
 
  o Keine Auswirkungen

 

Bei einem Verstoß auf der 2. Stufe (Verdeckte Gewinnausschüttung) ergeben sich folgende Auswirkungen:

Gesellschaft
 
  o Zuführung zur Pensionsrückstellung wird dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz hinzugerechnet
 
  o Korrektur der bereits bestandskräftig veranlagten Jahre ist nicht mehr möglich
 
  o Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster Teil) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden

 
Versorgungsberechtigter
 
  o Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Teil) sind beim Versorgungsberechtigten als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern (§ 20 EStG)

 

Weitere Informationen - Literaturempfehlung

BMF Schreiben vom 28.5.2002 – IV A 2 – S 2742 – 32/02, BStBl I, S. 603

Keil/Prost, Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter – Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, C.F. Müller Verlag (Recht in der Praxis), Heidelberg 2010.