Insolvenz
Anmerkung:Ein Insolvenzverfahren muss nicht in jedem Fall zur Auflösung und Löschung des Unternehmens führen. Die Insolvenzordnung sieht - im Gegensatz zur früheren Konkursordnung ? durchaus die Sanierung eines vorübergehend in Liquiditätsproblemen steckendes Unternehmens als Ziel an. Bei kleinen Unternehmen dürfte das Insolvenzverfahren jedoch überwiegend zur Abwicklung führen.
Insolvenzverfahren
Wenn Sie Ihre Versorgungsanwartschaften bzw. -ansprüche als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer erworben haben, ist ihre Versorgung im Insolvenzfall auf das reduziert, was aus einer an Sie verpfändeten Rückdeckungsversicherung bzw. aus der Verwertung dieser Versicherung herauskommt, wenn die Pfandreife eintritt.
Wurden (gesetzlich unverfallbare) Anwartschaften oder Ansprüche als vom Betriebsrentengesetz geschützte Person erworben, muss kraft Betriebsrentengesetz der Pensions-Sicherungs-Verein leisten.
Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter das Kommando über das Unternehmen. Er muss die Interessen aller Gläubiger so gut wie möglich befriedigen. Es gibt Forderungen, die aus der Insolvenzmasse nach einer Quote bedient werden, aber auch Forderungen, die aus Vermögenswerten befriedigt werden, die nicht in die Insolvenzmasse fallen.
Zu den letzteren gehören verpfändete Rückdeckungsversicherungen, wenn die Verpfändung ordnungsgemäß erfolgte und bei der Versicherungsgesellschaft angezeigt wurde. Problematisch ist es jedoch, wenn Sie privat für Kredite der GmbH gebürgt haben.
Wenden Sie sich rechtzeitig an den Insolvenzverwalter, um abzustimmen, was bei noch nicht eingetretener Pfandreife mit der verpfändeten Rückdeckungsversicherung geschieht:
- Freigabe – zur privaten Weiterführung – unbedingt kritisch prüfen, wegen der Steuerbelastung und dem Verlust an Altersversorgung!
- Auflösung und Hinterlegung des Rückkaufswertes bis zur Pfandreife (z. B. Altersrentenbeginn) – die wohl ungünstigste Variante
- Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung – die u. E. beste Variante, weil steuerlich begünstigt und weil eine lebenslange, jährlich steigende und insolvenzfeste Alters- und Hinterbliebenenversorgung gesichert wird (auf niedrigem Niveau, aber immerhin).
Übrigens:
Es gibt durchaus Insolvenzverwalter, die für den versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer die optimale Lösung wollen und daher aufgeschlossen gegenüber der Liquidations-Direktversicherung sind. aus dem Wert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung keine hohen Gebühren fordern die in Pensionszusagen weit verbreitete, aber eigentlich nur deklaratorisch zu wertende Regelung, dass bei wirtschaftlich schlechter Lage die Versorgungsleistungen reduziert werden oder ganz entfallen können nicht nutzen, um die gesamte Verpfändung in Frage zu stellen, um den Wert der Versicherung zur Masse zur ziehen.
Interessant zu wissen:
Nicht jeder Insolvenzverwalter möchte den Aufwand betreiben, der sich bei der Hinterlegung des Wertes einer aufgelösten Rückdeckungsversicherung und der Administration bis hin zur ordnungsgemäßen Auszahlung ergibt. Auch der Versicherungsnehmerwechsel bei der Rückdeckungsversicherung von Firma auf privat führt zu Aufwand für den Insolvenzverwalter, denn es muss die Lohnsteuer abgeführt werden.
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