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Nachfolge und Verkauf

Unternehmensnachfolge (bzw. Verkauf) geklärt?

Die rechtzeitige aktive Beschäftigung mit diesem Thema ist durch ganz natürliche Vorgaben (Erreichen bzw. Überschreiten des Pensionierungsalters), aber auch durch das Kreditrating (BASEL II) bedingt.

Neben vielen anderen Fragen, wie

  • Auswahl des richtigen Nachfolgers/Käufers
  • Preis des Unternehmens
  • Einarbeitung des Nachfolgers/Käufers
  • Übergabe der Verantwortlichkeiten
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Vermögensübertragung

dürfen folgende Frage nicht vernachlässigt werden.

  • Was geschieht mit den Pensionsverpflichtungen?
  • Ist meine Alters- und Hinterbliebenenversorgung gesichert?
  • Auslagerung, Ausfinanzierung, Verzicht?
  • Und: was geschieht, wenn es mit dem Nachfolger nicht klappt oder der Nachfolger scheitert?

Auslagerung und Übertragung

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ist ein äußerst komplexes Unterfangen und erfordert häufig das Zusammenwirken mehrerer Spezialisten bzw. Berater.

Gründe für die Ablösung/Auslagerung/Übertragung

  • Nachfolge/Verkauf
    • Risiko der nicht exakt kalkulierbaren Pensionsverpflichtungen
    • Aufwand/Kosten für die Bilanzierung und die Rentenverwaltung
    • bessere Eigenkapitalquote
    • günstiges Kreditrating
    • Versorgung des ausscheidenden Unternehmers unabhängig vom weiteren Schicksal der Firma
  • Übergang auf internationale Rechnungslegung
  • Das Unternehmen geht an die Börse.

Möglichkeiten

Übertragung auf Pensionsfonds

  • Past Service (erdiente Anwartschaft) gegen Einmalbeitrag
  • laufende Rentenleistung gegen Einmalbeitrag
  • Betriebsausgabe im Jahr der Übertragung beschränkt auf den Betrag der Pensionsrückstellungen
  • Der Beitragsteil über dem Betrag der Pensionsrückstellungen wird als Betriebsausgabe auf die folgenden 10 Jahre verteilt.

Beim Pensionsfonds werden zwei Varianten angeboten

  • sicherheitsorientiert (vergleichbar mit Leibrententarif eines Lebensversicherers)
  • liquiditätsschonend (Kalkulation mit 4-5 % jährlichem Zins aus Fondsanlage)
    aber: evtl. Nachfinanzierung und Rückstellungen in Handelsbilanz

Übertragung auf Unterstützungskasse

  • Future Service (künftig erdienbare Anwartschaften) gegen laufenden Beitrag
  • häufig: laufende Rentenleistungen gegen Einmalbeitrag
  • Jede Beitragszahlung ist sofort Betriebsausgabe.

Übertragung teilweise auf Pensionsfonds und teilweise auf Unterstützungskasse

  • Past-Service auf Pensionsfonds - gegen Einmalbeitrag
  • Future Service auf Unterstützungskasse - gegen laufenden Beitrag

Achtung!

Trotz der Übertragung auf Pensionsfonds/Unterstützungskasse bleibt das abgebende Unternehmen in der Haftung, und zwar für den Fall, dass der Versorgungsträger die vollen Versorgungsleistungen nicht erbringen kann (mangelnde Beitragszahlung, schlechte Performance der Kapitalanlage).

Anmerkung

Treuhandmodelle (CTA) kommen zwar auch zum Einsatz, sind aber eher für große Unternehmen geeignet.

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