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Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in Pensionsfonds/Unterstützungskassen

Inhalt

  • 1 Gründe für die Auslagerung
  • 2 Übertragung auf Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 und § 4e Abs. 3 EStG
  • 3.1 Past Service
  • 3.2 Future Service
  • 4 Übertragung Anwartschaften aktiver Anwärter
  • 5 Übertragung Anwartschaften ausgeschiedener Anwärter
  • 6 Übertragung laufenden Leistungen
  • 7 Problem: regelmäßige Auslagerungen
  • 8 Übertragung ist keine schuldbefreiende Übernahme
  • 9 Weitere Informationen

1. Gründe für die Auslagerung

  • Unternehmen wird an Nachfolger übergeben
  • Unternehmen wird verkauft
    • Nachfolger oder Käufer will die Verpflichtungen nicht in der Firma haben, wegen
      • Risiko
      • Aufwand
      • Eigenkapitalquote (hohe Bilanzsumme wegen der Pensionsrückstellungen)
    • Abgebender Unternehmer will seine Versorgung sicher haben, unabhüngig vom weiteren Schicksal der Firma
  • Kreditinstitut macht günstige Kreditbedingungen von bilanzieller Auslagerung abhängig (Stichwort BASEL II)

2. Übertragung auf Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 und § 4e Abs. 3 EStG

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Lohnsteuerfreiheit der Übertragung auf Pensionsfonds -

  • nur bei Verteilung der Betriebsausgaben möglich!

Beispiel:

Übertragung auf Pensionsfonds in 2007

Wert der Pensionsrückstellungen 600.000 EUR
Einmalbeitrag an Pensionsfonds 960.000 EUR
Betriebsausgabe in 2007 600.000 EUR
10 Jahre Betriebsausgaben: 2008 bis 2017 jeweils 36.000 EUR
Übernahmeantrag nach § 4 e Abs. 3 EStG beachten!

3.1 Past Service

Past Servicezum Zeitpunkt der Auslagerung (Übertragung) bereits erdiente Anwartschaften

  • Übertragung auf Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG gegen Einmalbeitrag, (Übernahmeantrag nach § 4 e Abs. 3 EStG beachten!)
    • liquiditätsschonend (angenommene Verzinsung 4 - 5%)
      • Risiko Nachfinanzierung
      • evtl. Rückstellungen in Handelsbilanz
    • sicherheitsorientiert (vergleichbar mit normaler Rentenversicherung mit 2,25 % Rechnungszins)

Anmerkung: Bei aktiven Anwärtern, wird die ratierliche Anwartschaft auf den Auslagerungsstichtag berechnet; bei ausgeschiedenen Anwärtern auf den Ausscheidetermin!

3.2 Future Service

Future Servicevom Zeitpunkt der Auslagerung bis zum Altersrentenbeginn erdienbare Anwartschaften.

  • Übertragung auf Unterstützungskasse nach § 4 d EStG gegen laufenden Beitrag

Anmerkung: Geht es um Anwartschaften bereits ausgeschiedener Anwärter, wird es keinen Future Service geben!

4. Übertragung Anwartschaften aktiver Anwärter

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5. Übertragung Anwartschaften ausgeschiedener Anwärter

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6. Übertragung von laufenden Leistungen

Laufende oder unmittelbar beginnende Rentenleistungen

  • Altersrente
  • Invaliden-/Berufsunfühigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrenten

Übertragung auf Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG gegen Einmalbeitrag, (Übernahmeantrag nach § 4 e Abs. 3 EStG beachten!)

  • liquiditätsschonend
  • Sicherheitsorientiert
oder

Übertragung auf Unterstützungskasse nach § 4 d EStG gegen Einmalbeitrag

7. Problem: regelmäßige Auslagerungen

§ 6a Abs. 3 Satz 10-12:

Eine Pensionsrückstellung kann nicht gebildet werden, wenn eine Übernahme und damit der Wegfall der unmittelbaren Verpflichtung beim Zusagenden nach den Umstünden des jeweiligen Einzelfalles wahrscheinlich ist. Ein Anhaltspunkt ist beispielsweise die regelmäßige Übertragung anderer Pensionsverpflichtungen auf außerbetriebliche Versorgungseinrichtungen. Ist der Pensionsverpflichtete bereits Träger einer Unterstützungskasse, spricht dies gleichfalls für eine wahrscheinliche Übertragung der Pensionsverpflichtung.

8. Pensionsfonds/Unterstützungskasse ersetzen nicht die Liquidations-Direktversicherung!

Bei der Übertragung auf Pensionsfonds bzw. Unterstützungskasse bleibt die Firma (Arbeitgeber) bestehen und haftet gemeinsam mit dem Pensionsfonds bzw. der Unterstützungskasse für die Erfüllung der Verpflichtungen (Schuldbeitritt)!

Übertragung auf Pensionsfonds bzw. Unterstützungskasse bewirkt also keine schuldbefreiende übernahme wie der Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung mit einem Lebensversicherer/einer Pensionskasse!

9. Weitere Informationen

Pensions-Sicherungs-Verein


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  E-Mail: post@pensionszusagen.info
  Tel.: 08 41 / 97 47 9 33

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