Steuerrechtliche Beurteilung der Pensionszusage
Inhalt
- Übersicht
- Auswirkungen
- Literaturempfehlung
1. Übersicht
Bei der steuerlichen Beurteilung von Pensionszusagen ist eine zweitstufige Prüfung vorzunehmen:
Ergibt die Prüfung auf der ersten Stufe, dass die Voraussetzungen des § 6a EStG erfüllt wurden, darf in der Steuerbilanz für die Pensionsverpflichtung eine Pensionsrückstellung gebildet werden. Diese wirkt sich dann erfolgswirksam in der Steuerbilanz aus.
Im Anschluss ist dann auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund einer durch das Gesellschaftsverhältnis begründeten Vereinbarung erfolgt ist. Sofern dies der Fall ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Hinweis: Die Prüfung auf der 1. Stufe (Voraussetzungen des § 6a EStG) gilt für alle Pensionsverpflichtungen. Die anschließende Prüfung auf der 2. Stufe beschränkt sich auf den Personenkreis der beteiligten Geschäftsführer und der nahe stehenden Personen.
2. Auswirkungen
Bei einem Verstoß auf der 1. Stufe (Voraussetzungen des § 6a EStG) ergeben sich folgende Auswirkungen:
- Gesellschaft
- Korrektur der Pensionsrückstellungen innerhalb der Bilanz
- Letzte noch offene Schlussbilanz
-
Versorgungsberechtigter
Bei einem Verstoß auf der 2. Stufe (Verdeckte Gewinnausschüttung) ergeben sich folgende Auswirkungen:
- Gesellschaft
- Zuführung zur Pensionsrückstellung wird dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz dem Gewinn hinzugerechnet
- Korrektur der bereits bestandskräftig veranlagten Jahre ist nicht mehr möglich
- Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster Teil) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
-
Versorgungsberechtigter
- Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Teil) sind beim Versorgungsberechtigter als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern (§ 20 EStG)
3. Literaturempfehlung/Schreiben der Finanzverwaltung
Keil/Prost
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
C.F.Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, 2006
BMF Schreiben vom 28.5.2002 – IV A 2 – S 2742 – 32/02, BStBl I, S. 603
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