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Wartezeit, Beobachtungszeit, Probezeit

Inhalt

  1. Wartezeit
  2. Personenbezogene Probezeit
  3. Unternehmensbezogene Probezeit
  4. Nichteinhaltung der Probezeit -- Folgen
  5. Weitere Informationen

1. Wartezeit

Grundsatz:

Erteilung einer Pensionszusage an einen Geschäftsführer erfolgt nicht ohne Erprobung oder Nachweis für ausreichende Eignung, Befähigung, Fachkenntnis.

Klärung des Begriffs ?Wartezeit? (BMF vom 14.5.1999)
  • im Sinne einer ?Probezeit?
  • Zeitraum zwischen Diensteintritt und Erteilung einer Zusage
    • personenbezogene Probezeit
    • unternehmensbezogene Probezeit

2. Personenbezogene Probezeit

BMF-Schreiben vom 14.5.1999:

  • Geschäftsführer hat noch keine (ausreichende) Erfahrung hat, dann Probezeit 2 ? 3 Jahre
  • Geschäftsführer hat schon ausreichende Erfahrung*, dann keine Probezeit. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und der erprobte Inhaber eines Einzelunternehmens führt das Unternehmen als Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft weiter

3. Unternehmensbezogene Probezeit

Prüfungskriterium (BFH vom 30.9.1992):

Gewinnerwartung des Unternehmens

  • Erfüllung der zugesagten Leistungen muss anhand der Ertragslage möglich sein, sonst keine betriebliche Veranlassung

Wie ist es bei neuen Unternehmen?

BMF vom 14.5.1999:
  • wenigstens 5 Jahre
  • Ist künftige wirtschaftliche Entwicklung aufgrund bisheriger unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen wurde in Kapitalgesellschaft umgewandelt) einschätzbar, dann gilt der Zeitraum nicht.

4. Nichteinhaltung der Probezeit - Folgen

  • Zuführungen zur Pensionsrückstellung im kritischen Zeitraum werden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.
    • außerbilanzielle Korrektur
  • Zusage hat in diesem Zeitraum keine steuerliche Wirkung
    • Einkommen der Gesellschaft erhöht sich im jeweilig betroffenen Wirtschaftsjahr um die zugeführten Rückstellungen
  • Auswirkungen auch in der Leistungsbezugsphase
    • die der verdeckten Gewinnausschüttung zugeordneten Leistungen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig

5. Weitere Informationen

Keil/Prost
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
C.F.Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH,
2006

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