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Unterfinanzierung - Lösungsmöglichkeiten

Inhalt

  1. Unterfinanzierung
  2. Lösungsmöglichkeiten bei bestehenden Pensionszusagen
  3. Lösungsansätze bei der Neueinrichtung von Pensionszusagen
  4. Literaturempfehlung

1. Unterfinanzierung

Beispiel für eine häufig vorkommende Konstellation in der Praxis:

Pensionszusage - Rentenzusage

Versorgungsberechtigter GGF, geboren 1942
Ehefrau geboren 1946

Altersrente ab 65: 3.000 EUR monatlich
Invalidenrente 100 % der Anwartschaft auf Altersrente
Witwen-/Witwerrente 60 % der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der laufenden Altersrente

Rückdeckungsversicherung

Zur Absicherung von Pensionszusagen wurde hierbei das in der Vergangenheit in der Praxis wohl am häufigsten verwendete Rückdeckungsmodell zugrunde gelegt. Bei dieser Variante wurde bzw. wird die Versicherungsleistung (inklusive der voraussichtlichen – nicht feststehenden – Überschüsse) so bestimmt, dass diese im Pensionsalter dem Barwert der Altersrente nach den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 6% entspricht.

Vorgenanntes Rückdeckungsmodell beinhaltet mehrere Parameter, die eine geeignete Finanzierung nicht mehr sicherstellen:

  • Anpassung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck in den Jahren 1998 und 2005
    • Erhöhung des Kapitalbedarfs (Stichwort: Lebenserwartung)>
      • Altverträge basieren noch auf den Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck 1982 (Barwert 65 für 1 € Jahresrente 10,9418 – heute für einen 1942 geborenen Mann 11,932 – 60% Witwenrente (kollektiv) mit berücksichtigt)
  • Nachhaltige Reduzierung der tatsächlich erzielbaren Zinserträge am Kapitalmarkt
    • Erhöhung des Kapitalbedarfs ( wegen Einrechnung der Überschüsse bei in der Vergangenheit gewähltem Modell)
  • Unzutreffender (fiskalisch - § 6a EStG) festgelegter Zinssatz von 6%
    • Erhöhung des Kapitalbedarfs bei Zahlung einer lebenslänglichen Rente, da Versicherer nur einen Garantiezins von 2,25% ansetzen.
  • Versicherer verwenden gegenwärtig die Sterbetafeln (DAV 2004 R), die eine noch höhere Lebenserwartung berücksichtigen, als dies bei den aktuellen Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2005G vorgesehen ist.
    • Langlebigkeitsrisiko (Versichererbarwert für obiges Beispiel für 1 € Jahresrente ca. 23,00 – Vergleich Heubeck 2005G für 1 € Jahresrente zwischen 11,932 und 12,193, je nachdem, ob die Witwenrente kollektiv oder individuell bewertet wird)

Nicht zu vernachlässigen beim Thema Unterfinanzierung ist sicherlich auch die Tatsache, dass in der Vergangenheit bei Einrichtung der Pensionszusage der Fokus auf die Nutzung des Steuerstundungseffektes gelegt wurde. Die Ausgestaltung und Pflege der Rückdeckungs-versicherung war eher zweitrangig. Das Nachholen der Ausfinanzierung in der Folgezeit wurde vernachlässigt. Eine regelmäßige Gegenüberstellung von Finanzierung-Ist und Finanzierung-Soll fand in der Regel nicht statt.

Als Ergebnis der unterschiedlichen Einflüsse auf die Leistungen, die letztendlich aus den Rückdeckungsversicherungen fließen, kann festgehalten werden, dass Deckungslücken von bis zu 70% festzustellen sind. Je nachdem, ob der Abgleich am „Heubeck-Barwert“ oder „Versichererbarwert“ festgemacht wird.

2. Lösungsmöglichkeiten bei bestehenden Pensionszusagen

  • Sofern auf eine lebenslängliche Zahlung der zugesagten Altersrente kein Wert gelegt wird, so empfiehlt sich eine Nachfinanzierung nach den aktuellen Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2005G mit dem Ziel im Rentenbeginnalter eine Abfindung in Höhe des von der Finanzverwaltung akzeptierten „Heubeck-Barwertes“ vorzunehmen.
    • Wichtig: Aufnahme einer Kapitalabfindungsklausel in die Pensionszusage.
  • Sofern auf eine lebenslange Rentenzahlung Wert gelegt wird, ist eine Nachfinanzierung auf den so genannten „Versicherer-Barwert“ zwingend notwendig.

    • Zinssatz und Langlebigkeitsrisiko entsprechen hier der Realität.
  • Alternativ, sofern die Mittel für eine Nachfinanzierung nicht vorhanden sind

Höhe des notwendigen Aufwandes für die Ausfinanzierung am Beispiel

Versorgungsberechtigter GGF, geboren 1942
Ehefrau geboren 1946

Altersrente ab 65: 3.000 EUR monatlich
Invalidenrente 100 % der Anwartschaft auf Altersrente
Witwen-/Witwerrente 60 % der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der laufenden Altersrente

Ablaufleistung aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung rund 315.000 EUR.

  • Altersrentenbarwert nach Heubeck 2005 G für die vorgenannte Pensionsverpflichtung

    • ca. 438.940 EUR.

      • Deckungslücke im Vergleich zu den vorhandenen Mitteln rund 30% (315.000/438.940=71,92%)

      • Aufwand (Einmalbeitrag) für Nachfinanzierung 123.940 EUR

  • Einmalbeitrag für

    • wirtschaftliche und bilanzielle Auslagerung auf rückgedeckte Unterstützungskasse,

    • volle Abdeckung mit Bilanzberührung durch Rückdeckungsversicherung

    • Schuldbefreiende Übernahme durch Lebensversicherer mit Liquidations-Direktversicherung abzulösen,

    • ca. 827.000 EUR.

      • Deckungslücke im Vergleich zu den vorhandenen Mitteln rund 62% (315.000/827.000=38,09%)

      • Aufwand (Einmalbeitrag) für Nachfinanzierung 512.000 EUR

Mit dem aktuellen Altersrentenbarwert nach Prof. Dr. Klaus Heubeck 2005G wäre beim Lebensversicherer lediglich eine Versorgung in Höhe von ca. 1.592 EUR (438.940/827.000=0,53076*3.000=1.592) monatliche Altersrente mit 60 % Witwenrentenübergang finanzierbar!

Im obigen Beispiel beträgt der Faktor der jährlichen Versorgung zum Barwert

  • bei Heubeck 2005G ca. 12,193 ( für 1 € Jahresrente)

  • beim Lebensversicherer ca. 22,97 (für 1 € Jahresrente)

  • Das Erreichen des Heubeck-Barwerts reicht also nicht für die lebenslange Zahlung der zugesagten Rentenleistungen.

  • Hinweis: Die meisten Kapital-Rückdeckungsversicherungen erreichen nicht einmal den aktuellen Heubeck-Barwert 2005G.

3. Lösungsansätze zur Vermeidung von Finanzierungslücken bei der Neueinrichtung von Pensionszusagen

Das Thema „Unterfinanzierung von bestehenden Pensionszusagen“ hat in den letzten Jahren sicherlich dazu beigetragen, dass am Markt heftig diskutiert wird, ob die Neueinrichtung von Pensionszusagen letztendlich noch sinnvoll ist.
Und wenn ja, welche Möglichkeiten sich anbieten um unter anderem das Thema „Unterfinanzierung“ von vornherein auszuschließen.

Beitragsorientierte Leistungszusage

Eklatante Finanzierungslücken lassen sich vermeiden, indem keine klassische Leistungszusage erteilt wird, sondern eine beitragsorientierte Leistungszusage.
Bei der beitragorientierten Leistungszusage wird der Aufwand (Beitrag zur Rückdeckungsversicherung) festgelegt. Im Leistungsfall erhält der Versorgungsberechtigte, die Leistung, die auf der Basis des getätigten Aufwandes finanziert wurde. Überschüsse werden erst dann zur Erhöhung der Pensionszusage berücksichtigt, wenn sie dem Vertrag bereits zugeteilt wurden. Somit ist eine „Unterfinanzierung“ von vornherein ausgeschlossen.

Rentenrückdeckungsversicherung auf Basis von Garantiewerten

Sofern eine klassische Leistungszusage erteilt wird, empfiehlt es sich – um künftig Finanzierungslücken zu vermeiden – eine Rentenrückdeckungsversicherung abzuschließen, deren Garantiewerte ( ohne Einrechnung von Überschüssen) den zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen.
Vorteil dieser Variante ist, dass Überschüsse auf der Basis heutiger Prognosen nicht mit eingerechnet werden. Und von daher auch bei späterer nicht mehr gegebener Realisierbarkeit der Erträge keine Deckungslücke entsteht.

Regelmäßige Durchführung von Finanzierung-Ist/Finanzierung-Soll und bei Bedarf stetige Nachfinanzierung

Sofern die klassische Leistungszusage und die klassischen Rückdeckungsmodelle
(Einrechnung von Überschüssen) verwendet werden, ist es erforderlich, die Rückdeckungsversicherung in regelmäßigen Abständen (alle zwei bis drei Jahre) zu überprüfen. und bei Bedarf dann auch an den aktuellen Stand anzupassen.
Insbesondere bei gehaltsdynamischen Zusagen ist großen Wert darauf zu legen, dass bei änderung der anrechenbaren Bezüge eine Anpassung der Rückdeckungsversicherung vorgenommen wird. Wird dies vernachlässigt, geht die Schere im Laufe der Zeit zwischen Finanzierungs-Ist/Finanzierung-Soll im weiter auseinander.

4. Literaturempfehlung

Keil/Prost
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
C.F.Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, 2006

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