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Insolvenzverfahren mit Löschung der Firma

Vorteile der Verwendung der verpfändeten, i. d. R. nicht ausreichend dimensionierten Rückdeckungsversicherung für den Abschluss einer Liquidationsdirektversicherung, insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Urteil des BGH vom 07.04.2005 wird explizit bestätigt, dass die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung insolvenzsicher ist.

Nach dem BGH-Urteil kann der Insolvenzverwalter zwar dann ein Einziehungsrecht haben, wenn Pfandreife noch nicht vorliegt. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die verpfändete Rückdeckungsversicherung kündigen kann. Er muss aber den Rückkaufswert hinterlegen.

Anstelle der Hinterlegung kann jedoch der Rückkaufswert der aufgelösten Versicherung - nach Reduzierung um Kosten, Honorare bzw. Gebühren - für den Abschluss einer Liquidationsdirektversicherung verwendet werden.

Vorteile dieser Lösung:

  • Der Insolvenzverwalter braucht keine Sorge dafür tragen, dass der Wert der aufgelösten Versicherung ordnungsgemäß ausgezahlt wird, und zwar nur in den in der ursprünglichen Versorgungszusage geregelten Fällen, d. h. bei Pfandreife.

  • Für den Pfandgläubiger ist es aus steuerlicher Sicht und im Interesse seiner Altersversorgung in aller Regel vorteilhafter, lebenslange Leistungen aus einer Liquidationsdirektversicherung zu erhalten, die zudem auch noch jährlich angepasst werden, als wenn er einen zu versteuernden Kapitalbetrag erhielte.

  • Aus dem Rückdeckungskapital ergibt sich auf diese Weise möglicherweise ein höherer Nutzen, als wenn der Betrag auf einem Konto deponiert würde.

    • Anmerkung:

      Wird eine Liquidationsdirektversicherung zur Schuld befreienden übernahme im Sinne des § 4 Abs. 4 BetrAVG abgeschlossen, ist der Beitrag für diese Versicherung nach § 3 Nr. 65 Satz 2 EStG für den Versorgungsberechtigten steuerfrei.

      Wenn die Pfandreife bereits eingetreten ist, steht allein dem Pfandgläubiger das Einzugsrecht zu. Ein Einzug des vollen Rückdeckungskapitals wäre für ihn wegen des sofortigen steuerlichen Zuflusses ungünstig. Insofern bietet sich auch bei bereits eingetretener Pfandreife der Abschluss einer Liquidationsdirektversicherung an.

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