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Zeitbombe Pensionszusage

Warum Zeitbombe?

Risiko Unterdeckung

Die falsche Rückdeckung - und dann der Schock: Unterdeckung!
Die Versorgung muss halbiert werden. Das passiert leider sehr oft.

Nehmen wir mal an, Sie haben sich vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt, die eine monatliche Altersrente ab 65 und 60 % Witwenrente und auch eine Invalidenrente vorsah und haben damals dafür eine Rückdeckungsversicherung nach einem Kapital-Lebenstarif abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherung wurde so konzipiert, dass mit der Ablaufleistung ein sogenannter Heubeck-Barwert abgesichert ist.

Jetzt steht die Auszahlung der Ablaufleistung bevor und Sie wollen die Ihnen zustehende Versorgung mit einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abdecken. Dafür will der Versicherer einen Beitrag haben, der fast das Doppelte der Ablaufleistung ausmacht.

Jetzt stehen Sie vor der Frage, ob Sie Ihre Verpflichtungen abfinden oder auf einen Teil (gut die Hälfte, wenn Sie nicht weitere Mittel einsetzen können) verzichten.

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Risiko Verzicht

Zusätzlich dazu, dass Sie auf einen Teil der sicher geglaubten Versorgung verzichten, kann Ihnen eine hohe Steuerforderung drohen, wenn der Verzicht als verdeckte Einlage gewertet wird.

Siehe Verzicht und Kapitalabfindung

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Risiko falsche Gestaltung

Gefahren lauern auch bei falschen, unklaren Formulierungen, fehlenden Regelungen, unangemessener Versorgung usw. usf. Hier droht die Gefahr, dass die gesamte Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.

Findet der Betriebsprüfer eine unklare Regelung, darf er es so interpretieren, wie es üblicherweise interpretiert wird. Und das heißt in den meisten Fällen - nicht zu Ihrem Vorteil! In den letzten Jahren haben sich viele Vorschriften geändert, so dass nur wenige Pensionszusagen den aktuellen Anforderungen entsprechen, also betriebsprüferfest sind.

Auch der Insolvenzverwalter kann eventuell zuschlagen, wenn er gewisse Formulierungen vorfindet - es gibt Handlungsbedarf, um bei Insolvenz nicht alles zu verlieren!

Nehmen wir mal an, Sie haben sich vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt, die eine monatliche Altersrente ab 65 und 60 % Witwenrente und auch eine Invalidenrente vorsah und haben damals dafür eine Rückdeckungsversicherung nach einem Kapital-Lebenstarif abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherung wurde so konzipiert, dass mit der Ablaufleistung ein sogenannter Heubeck-Barwert abgesichert ist.

Jetzt steht die Auszahlung der Ablaufleistung bevor und Sie wollen die Ihnen zustehende Versorgung mit einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abdecken. Dafür will der Versicherer einen Beitrag haben, der fast das Doppelte der Ablaufleistung ausmacht.

Jetzt stehen Sie vor der Frage, ob Sie Ihre Verpflichtungen abfinden oder auf einen Teil (gut die Hälfte, wenn Sie nicht weitere Mittel einsetzen können) verzichten.

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